Schauspiel Reihe A – „Man muss für Werte eintreten.“

Einlass 19:00 Uhr – Beginn 20:00 Uhr

 

Der Mord an Walter Lübcke.

Am 14. Oktober 2015 sprach der damalige Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke auf einer Veranstaltung in Lohfelden. Der Politiker informierte über ein Flüchtlingsheim, dass in Kürze eröffnet werden sollte. Lübcke drückte mit seinen Worten nicht nur seine tiefe Überzeugung aus, sondern formulierte auch das gesellschaftliche Grundverständnis von Rechtsstaat und Demokratie. Während ein großer Teil des Publikums aufmerksam zuhörte, versuchte eine Gruppe Rechtsextremer die Veranstaltung zu stören und Lübcke zu provozieren. Seine Antwort sorgte in rechten Foren für eine Spirale des Hasses.

Vier Jahre später ist Walter Lübcke tot, erschossen auf seiner heimischen Terrasse. Der Täter, Stephan Ernst, war bei der Veranstaltung in Lohfelden zugegen. Er ist den Behörden bereits seit den 1990er Jahren bekannt. In den Jahren von 2015 bis 2019 radikalisiert er sich und wird schließlich zum Mörder. Er ist ein Beispiel für eine sich verändernde Gesellschaft und die zunehmende Gewalt und Mordbereitschaft in der rechtsradikalen Szene.

Das Westfälische Landestheater entwickelt anhand der Tragödie um den politischen Mord an Walter Lübcke eine Produktion über die Entwicklung der rechtsradikalen Strömungen in Deutschland.

 

Westfälisches Landestheater e. V.

www.westfaelisches-landestheater.de

Foto Copyright: Volker Beushausen

 

 

 

 

 

Vorverkauf ab 05. August 2024:

Neanderticket

www.neanderticket.de

Telefon 0800 – 4004111

 

DERPART Reisebüro Dahmen

Mittelstraße 73

Telefon 02103 – 24470

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag

10:00 Uhr – 17:00 Uhr

Samstags kein Verkauf von Eintrittskarten

 

Weitere Vorverkaufsstellen in der Region:

www.neanderticket.de/vorverkaufsstellen

 

Abendkasse:

Jeweils 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn.

 

Vorverkaufsgebühr:

Für Einzelkarten im Vorverkauf fällt eine Gebühr an.

 

Abonnements:

Abonnements sichern einen festen Platz und können bis zum 05. Juli 2024 abgeschlossen werden.

Ermäßigungen für Abos und Einzelkarten:

Eine Ermäßigung in Höhe von 50 % auf den Abopreis erhalten:

  • Schüler und Schülerinnen, Studierende, sich in der Ausbildung befindliche Personen bis einschließlich 29 Jahre
  • Menschen mit mindestens 70 % Schwerbehinderung (bei Schwerbehinderten mit Merkmal „B“ ist der Eintritt für eine Begleitperson frei)
  • Dienstleistende im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst
  • Inhaber und Inhaberinnen des Itterpasses

Eine Ermäßigung in Höhe von 20% auf den Abopreis erhalten:

  • Senioren und Seniorinnen ab 65 Jahre und älter

 

Eine ermäßigte Karte hat beim Einlass nur Gültigkeit, wenn der aktuelle Ermäßigungsnachweis vorgezeigt wird.

Veränderungen von Ermäßigungsberechtigungen sind dem Kulturamt zeitnah mitzuteilen.

Mehrfachermäßigungen sind nicht möglich.

 

Übertragbarkeit:

Ermäßigte Eintrittskarten sind nur an Personen mit mindestens gleicher Berechtigung übertragbar. Der Berechtigungsnachweis muss beim Einlass vorgezeigt werden. Nichtermäßigte Karten sind frei übertragbar. Nachträgliche Ermäßigungen werden nicht gewährt.

 

Kündigung:

Die Kündigung des Abonnements muss schriftlich bis zum 31. Mai eines Jahres im Kulturamt vorliegen. Ansonsten verlängert sich das Abo automatisch um eine weitere Spielzeit zu den jeweils gültigen Abonnementbedingungen.

 

Werbung:

Bei Werbung eines neuen Abonnenten / einer neuen Abonnentin, reduziert sich der reguläre Abopreis für die nächste Spielzeit um die Hälfte.

 

Abo-Beratung:

Kulturamt Hilden

Am Rathaus 1, 40721 Hilden

kulturamt@hilden.de

Tel.: 02103 / 72-1237

www.hilden.de

Öffnungszeiten:

Dienstag

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

15:00 Uhr – 18:00 Uhr

 

 

 

 

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